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Ebbes Asyl
Plaudern über Dies und Das, fröhlich und ernst, Fotografie, Texte, Hobbys ...
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Insulaire
Registrierter Benutzer Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1 Ort: Ile de Ré
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Erstellt: 19.11.09, 16:08 Betreff: Internet-Klau
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Zitat: croissant
brandheiß und ganz aktuell. (Meldung von t-online)
BGH-Urteil straft Inhalteklau im Internet ab
Der Bundesgerichtshof schiebt dem Bilderklau im Internet einen Riegel vor. Wer zukünftig das Urheberrecht im Internet missachtet, muss mit Zahlung von Schadenersatz rechnen, besagt ein am Freitag veröffentlichtes Urteil. Neben Fotos dürfte dieser Rechtsspruch alle Inhalte wie auch Texte betreffen.
Wer auf seiner Internetseite auch fremde Inhalte veröffentlicht, kann unter bestimmten Umständen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Mit dem Urteil betonen die Karlsruher Richter die Verantwortung von Internetseitenbetreibern, bei fremden Inhalten genau zu prüfen, ob und in welcher Form sie veröffentlicht werden (Urteil vom 12. November 2009 - Az.: I ZR 166/07).
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