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Ebbes Asyl
Plaudern über Dies und Das, fröhlich und ernst, Fotografie, Texte, Hobbys ...
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Autor |
Beitrag |
Karona
Administrator
Beiträge: 28489
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Erstellt: 01.01.12, 20:11 Betreff: Re: Kluges und weniger Kluges rund ums Internet |
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Freibrief für jene die andere immer schon mal als Arschloch betiteln wollten.
Beschimpfung im Internet gilt nicht als Beleidigung Herr J ist ein ganz eifriger Internet-User. Surfen, Verschicken von E-Mails und die Beteiligung an den verschiedensten Foren sind seine großen Hobbys. Als es in einem Forum um die rechtliche Stärkung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ging, löste Herr J mit seiner deutlich geäußerten Meinung einen schriftlichen Proteststurm anderer Forumsteilnehmer aus. Er wurde als "Hanswurstschwuchtel" oder gar als Arschloch" bezeichnet. Dieses wollte sich Herr J nicht bieten lassen und klagte auf Unterlassung. Das Landgericht Köln entschied dazu: Einen Internet-Nutzer in einem Forum als “Arschloch" zu bezeichnen, stellt nicht unbedingt eine Beleidigung im juristischen Sinne dar. Vielmehr handelt es sich um eine pointierte Missfallensäußerung aus konkretem Anlass. Deswegen verneinte das Gericht das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr und wies die Unterlassungsklage ab. Aktenzeichen des Landgerichtes Köln: 28 T 8/01 Quelle: MDR-Info
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