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Karona

Administrator

Beiträge: 28489


New PostErstellt: 01.01.12, 20:11     Betreff: Re: Kluges und weniger Kluges rund ums Internet


Freibrief für jene die andere immer schon mal als Arschloch betiteln wollten.


Beschimpfung im Internet gilt nicht als
Beleidigung
Herr J ist ein ganz eifriger
Internet-User. Surfen, Verschicken von E-Mails und die Beteiligung an den
verschiedensten Foren sind seine großen Hobbys. Als es in einem Forum um die
rechtliche Stärkung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ging, löste Herr
J mit seiner deutlich geäußerten Meinung einen schriftlichen Proteststurm
anderer Forumsteilnehmer aus. Er wurde als "Hanswurstschwuchtel" oder gar als
Arschloch" bezeichnet. Dieses wollte sich Herr J nicht bieten lassen und klagte
auf Unterlassung.


Das Landgericht Köln
entschied dazu: Einen Internet-Nutzer in einem Forum als “Arschloch" zu
bezeichnen, stellt nicht unbedingt eine Beleidigung im juristischen Sinne dar.
Vielmehr handelt es sich um eine pointierte Missfallensäußerung aus konkretem
Anlass. Deswegen verneinte das Gericht das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr
und wies die Unterlassungsklage ab.
Aktenzeichen des Landgerichtes Köln: 28 T
8/01
Quelle: MDR-Info




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