Es sind verschiedene Varianten im Umlauf:
Ab sieben Personen ist das Fotografieren von Personengruppen ungefragt erlaubt,
... ab zehn Personen,
... ab15, ... 20.
Tatsächlich ist es so, dass auch hier §22 des KunstUrhG greift:
Von jedem wird eigentlich eine Einwilligung benötigt, bevor ein Bild veröffentlicht wird,
was jedoch bei mehr als 20 Personen und Massenveranstaltungen nicht mehr zutrifft.
Wenn jemand ein Foto von sich im Netz entdeckt, kann er allerdingt darauf bestehen,
dass dieses im Nachhinein gelöscht wird."