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carookee Support-Forum
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Autor |
Beitrag |
Schumacher
Beiträge: 469
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Erstellt: 13.05.07, 00:11 Betreff: Zwangsmoderation von Foren? |
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Hallo Alle,
es gibt ein neues Urteil zum Thema Moderation von Foren. Ich werde die neuesten Infos unten anhängen.
Für die Forenbetreiber wäre es jetzt von Vorteil, wenn wir, um sicher zu gehen, nicht das ganze Forum moderieren müssen, sondern die Beiträge von einzelnen User freischalten.
Manchen Usern können wir ja vertrauen, andere sind uns als "gefährlich" bekannt und neue User können wir noch nicht abschätzen.
Die Moderation von einzelnen Usern ist gerade bei großen Foren wichtig.
Wichtig wäre auch, dass wir bei der Moderation im Adminbereich die Anhänge und Umfragen sehen könnten und vor dem Freischalten korrigieren oder abhängen.
Weiterhin hat die bisherige Moderation den Nachteil gehabt, dass Textänderung, die vor der Freigabe des Textes gemacht wurden, nach der Freigabe dann im Forum doch nicht geändert waren.
Man musste noch einmal editieren um z. B. Namen herauszunehmen. Da aber die Beiträge schon per Mail versandt wurden, kann das zu erheblichen rechtlichen Problemen kommen.
Mat, sorge bitte sofort dafür, dass Forenbetreiber nicht in rechtliche Fallen laufen. Unter Umständen geht irgendwann die Rechtsprechung her und lässt auch die Softwareanbieter haften, wenn die Moderation nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann.
Solange durch dem Gesetzgeber oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung keine genauen und verbindlichen Vorgaben gemacht werden, laufen wir alle Gefahr für die Fehler und Unzulänglichkeiten der Carookee-Software beim Moderieren teuer zur Kasse gebeten zu werden.
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/10/0,3672,5383850,00.html
Einer für alle
LG Hamburg: Forenbetreiber haftet uneingeschränkt für fremde Inhalte
Alfred Krüger
Der Betreiber eines Internetforums haftet persönlich für alle Beiträge, die in sein Forum eingestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob er die Inhalte der Beiträge kennt. So hat das Landgericht Hamburg kürzlich entschieden. Das Urteil ist umstritten und in der Praxis kaum umsetzbar. Es gehe von wirklichkeitsfremden Vorstellungen und Prämissen aus, die dem Internetalltag nicht gerecht würden, sagen Kritiker.
11.05.2007 "Herzlich willkommen auf dem Wohlfühlboard!", begrüßt Forumsbetreiber Martin Geuß alle Surfer, die die Startseite seines "Supernature"-Internetforums besuchen. Hier geht es um Computer- und um Technikthemen. Auch über "Gott und die Welt" kann hier gesprochen werden. Mitdiskutieren, Fragen oder Antworten posten kann nur, wer sich angemeldet hat. Bei der Anmeldung muss jeder die allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptieren. "Durch die Annahme unserer Regeln garantierst du, dass du keine Nachrichten schreibst, die obszön, vulgär, sexuell orientiert, abscheulich oder bedrohlich sind oder sonst gegen ein Gesetz verstoßen würden", verlangt Geuß von den künftigen Mitgliedern seines Forums.
"Der Verbreiter haftet"
Alle geposteten Beiträge drücken nicht seine eigenen, sondern die Ansichten der jeweiligen Autoren aus, sagt Geuß. "Obwohl die Administratoren und Moderatoren des Forums versuchen, alle unerwünschten Beiträge von diesem Forum fernzuhalten, ist es für uns unmöglich, diese einzeln zu überprüfen", stellt er unmissverständlich klar und beschreibt damit die Realität eines Forums, in dem rund um die Uhr und massenhaft gepostet werden kann.
Das Landgericht Hamburg ist völlig anderer Meinung. In seinem Urteil vom 27. April 2007 (Az.: 324 O 600/06), dessen Wortlaut und Begründung kürzlich veröffentlicht wurde, stellt die 24. Zivilkammer unmissverständlich fest: "Ein Forums-Betreiber haftet für 'eigene Informationen'", wobei diese eigenen Informationen nicht nur "eigene Behauptungen", "sondern vielmehr auch Informationen (sind), für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben".
Hintergrund des Verfahrens war eine Abmahnung, die Geuß Anfang 2006 zugestellt worden war. Mehrere Postings wurden moniert, durch die sich die abmahnende Firma, ein kommerzielles Unfallrettungsunternehmen, verunglimpft sah. Geuß sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Abmahnkosten tragen. Der Forumsbetreiber weigerte sich und reagierte mit einer Gegenabmahnung. Die Gegenseite war sich ihrer Sache offenbar nicht mehr so sicher und erklärte, man werde die Ansprüche aus der Abmahnung nicht weiter verfolgen. Die Sache sei erledigt.
Überprüfung nicht machbar
Geuß mochte die Abmahngeschichte allerdings nicht auf sich beruhen lassen. Mit dem erklärten Anspruch, "allen Forenbetreibern in Deutschland ein Stück Rechtssicherheit zu geben", erhob er eine sogenannte negative Feststellungsklage. Er wollte gerichtlich klären lassen, ob Forenbetreiber, ebenso übrigens wie etwa der Betreiber eines Weblogs, tatsächlich für die von Dritten eingestellten Inhalte verantwortlich zu machen sind. Muss jeder Beitrag genauestens daraufhin überprüft werden, ob er gegen geltendes Recht verstößt?
Kritiker des neuerlichen Urteils meinen, eine solche Verpflichtung gehe aus mindestens zwei Gründen zu weit. Erstens kann es für einen juristischen Laien schwierig sein zu erkennen, ob ein Posting rechtswidrige Inhalte enthält oder nicht. Im Zweifel würde er einen Eintrag, den er nicht eindeutig als rechtmäßig einordnen könne, aus seinem Forum oder seinem Weblog löschen. Eine freie Diskussion sehe anders aus.
Zweitens ist es in großen Foren, in denen täglich Tausende Beiträge eingestellt werden, schon angesichts der großen Menge praktisch nahezu unmöglich, jeden einzelnen Eintrag genauestens zu überprüfen. Filtersysteme, die das automatisch erledigen könnten, gibt es nicht. Der Forumsbetreiber müsste also jeden einzelnen Beitrag von Hand überprüfen. Selbst in den Foren kommerzieller Webportale ist diese Überprüfung nicht praktikabel. Sollte eine solche generelle Überprüfungspflicht bestehen, müssten die allermeisten Foren schlicht geschlossen werden.
Forenbetreiber als "Störer"
Ob sich das Landgericht Hamburg mit solchen praktischen Fragen des Internetalltags beschäftigt hat, ist zweifelhaft. In seinem Urteil jedenfalls wendet es die richterrechtlichen Grundsätze der sogenannten Störerhaftung ohne Wenn und Aber auf den betroffenen Forumsbetreiber an. Als "Störer" wird jede Person bezeichnet, "von der eine Störung von Rechten (eines Dritten) ausgeht". Es reiche schon "das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus".
Dabei sei es völlig egal, ob der Forumsbetreiber selbst "hinter den rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat". Es gilt das ebenso simple wie realitätsferne Motto: Wer etwas veröffentlicht, hat dafür auch dann geradezustehen, wenn er den Inhalt dessen, was er veröffentlich, nicht kennt.
Auch wer sich wie Martin Geuß pauschal von allen Inhalten distanziert, die in seinem Forum von Dritten gepostet werden, bewegt sich nach Ansicht des Hamburger Landgerichts juristisch auf extrem dünnem Eis. Kommt es zum Konflikt, bricht er unweigerlich ein. Anders sehe es lediglich dann aus, "wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht", heißt es im Urteil. Von fragwürdigen Inhalten muss sich der Forumsbetreiber somit konkret und ausdrücklich distanzieren. Eine pauschale Distanzierung reicht laut Landgericht Hamburg in keinem Fall aus.
"Rechtlich höchst fragwürdig"
Die Richter am Hamburger Landgericht gehen noch einen Schritt weiter. Bei einem Internetforum handele es sich um ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot. Es unterliege dem § 54 des Rundfunkstaatsvertrages. Danach sind alle Nachrichten "vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen".
Juristen wie Joerg Heydrich, Justitiar des Hannoveraner Heise Verlags, lassen am Urteil des Hamburger Landgerichts kein gutes Haar. Die "völlige Gleichsetzung von eigenen und fremden Inhalten" sei "rechtlich höchst fragwürdig", meint Heydrich. Problematisch erscheint ihm auch "die Einordnung von Internetforen als journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, steht noch nicht fest. Auf der Basis dieses Urteil könnten künftig kein Forum und kein einziger Dienst des Web 2.0, der mit nutzergenerierten Inhalten arbeitet, mehr funktionieren, meint Forumsbetreiber Martin Geuß. Noch deutlicher wird der Münchner Rechtsanwalt Arne Trautmann. Wer die realitätsferne Entscheidung wörtlich nehme, komme an den Punkt, das Internet doch besser abzuschalten.
Das Urteil: http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20070427.html
Lesenswert noch folgender Link http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_070119.htm und die darin aufgeführten Links (von mir noch nicht genau nachgelesen)
Dann gibt es noch das BGH-Urteil Urteil des VI. Zivilsenats vom 27.3.2007 - VI ZR 101/06, dass nach meiner Laienmeinung dem Hamburger Urteil total widerspricht.
Gruß Ingrid
____________________ Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können
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