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Bonetty


New PostErstellt: 06.06.04, 10:58     Betreff: Alterscheck + Jugendschutz

Zunehmende Rechtssicherheit



Es kommt nicht überraschend - aber es ist doch entscheidend: Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 26.04.2004 - man beachte, KG nennt sich in Berlin das OLG - hat der Perso-Routine als Altersverifikation eine klare Absage erteilt.

Dies ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Punkt.

Nach den Äußerungen der KJM, ersten Andeutungen der Gerichte in Düsseldorf und einer Entscheidung des Beschwerdeausschusses der fsm eine weitere Bestätigung dieser Linie: Lediglich die Eingabe einer (beliebigen) Ausweisnummer erfüllt nicht die Anforderungen des deutschen Jugendschutzes an ein AV-System.

Wie bei uns bereits mehrfach betont, kann man jedem Webmaster nur dringend raten, seine klar pornografischen Inhalte durch ein AVS zu schützen, das sicherer ist.
Ich empfehle, dabei die Pressemitteilungen der KJM zu Rate zu ziehen, wo verschiedene AVS positiv bewertet wurden.

Gespannt warte ich übrigens auch auf V3 von ueber18.de, das neue AVS, das offenbar nicht auf der Perso-Routine beruht.
V3 soll demnächst auf den Markt kommen, und schon jetzt können die Webmaster nach Angaben des Herstellers ihre Checktore darauf umstellen.
Ebenso gespannt warte ich natürlich auf die Stellungnahme der KJM dazu.

Was auch immer man von dem Ergebnis halten mag - es gibt in jedem Fall etwas, das positiv daran ist: Langsam entsteht Rechtssicherheit im Hinblick darauf, was ein Webmaster tun muss, um sich bei der Verbreitung kritischer Inhalte nicht strafbar zu machen, sondern die Anforderungen des Jugendschutzrechts zu erfüllen.
Im Vergleich zur vorher herrschenden Unklarheit ein eindeutiger Fortschritt.

Und ein Wert an sich; selbst wenn das Resultat manch einem zu restriktiv erscheint.
Es ist wichtig, dass der Jugendschutz auf einer klaren Grundlage steht.

Was nun die Vergangenheit angeht, so habe ich ganz persönlich einen großen Wunsch und eine Hoffnung: Dass die einkehrende Rechtssicherheit nicht zu einer Welle an Strafanzeigen, Strafverfahren und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zwischen Webmastern und Anbietern von AVS führt wegen dem, was gestern war.

Ich finde es wichtiger, in die Zukunft zu blicken statt zurück.
Dies einmal ganz abgesehen von jeder moralisch-ethischen Komponente.

Allerdings fürchte ich, diese Worte verhallen ungehört.
Gesagt haben will ich sie dennoch.

Quelle: http://www.circle.de/kg_urteil_april.html


[editiert: 06.06.04, 10:59 von Bonetty]
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