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carookee Support-Forum
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Autor |
Beitrag |
winnetou
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Erstellt: 24.11.07, 19:51 Betreff: Copyright? |
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Hallo @all, wer kennt sich mit Copyright aus? Ich habe in meinem Forum einige Beiträge mit täglicher Meditation aus einem Buch eingestellt. Bisher war ich der Meinung Quellen Angabe mit Copyright wären ausreichend. Nun bekomme ich ein schreiben von einem Anwalt (siehe Anhang). Wenn dieses so ist, dürfte man ja keinerlei Texte aus Büchern mehr ins Internet stellen, auch nicht mit Quellen Angabe?! Wer kennt sich hiermit näher aus?
Anhang:
Verlagsgruppe xxxxxx ./. xxx
wegen illegaler Verwertung geschützter Schriftwerke
Sehr geehrter Herr xxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit hat uns die Verlagsgruppe xxxxxx mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Unsere Mandantschaft, eines der führenden deutschen Verlagshäuser, hat in Erfahrung gebracht, dass Sie im Internet vornehmlich über Ihre Internetadresse
www.spielsucht-neindanke.com
urheberrechtlich geschützter Schriftwerke aus dem Repertoire unserer Mandantschaft wie folgt illegal öffentlich zugänglich machen bzw. deren elektronischen Abruf ermöglichen:
Lediglich exemplarisch seien insofern folgende Titel aus dem geschützten Repertoire unserer Mandantschaft aufgeführt, welche über die genannte Seite zum illegalen elektronischen Abruf bereitgestellt werden: • xxxxxx • xxxxxx
Unsere Mandantschaft ist hinsichtlich sämtlicher der bei ihr erschienenen Schriftwerke exklusive Inhaberin der Verwertungsrechte gem. §§ 15 ff. UrhG und damit ausschließlich zu deren Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung berechtigt.
Bei den von Ihnen zum Abruf bereit gestellten Schriftwerken handelt es sich offenbar um geschützte Schriftwerke unserer Mandantschaft. Eine entsprechende Erlaubnis wurde seitens unserer Mandantschaft jedoch nicht erteilt.
Vor diesem Hintergrund haben wir Sie aufzufordern, uns mitzuteilen, aufgrund welcher Umstände Sie sich für berechtigt halten, die Rechte unserer Mandantschaft nicht zu beachten.
Den Eingang Ihrer Stellungnahme erwarten wir bis spätestens
Dienstag, 27.11.2007, 16.00 Uhr.
Sollte die vorgenannte Frist ergebnislos verstreichen, muss unsere Mandantschaft zwangsläufig davon ausgehen, dass Sie ohne die erforderliche Erlaubnis die fraglichen Tonaufnahmen illegal zum elektronischen Abruf bereithalten bzw. deren elektronischen Abruf ermöglichen.
Für den Fall, dass Ihnen die erforderliche Erlaubnis zur Nutzung der betroffenen Werke nicht erteilt wurde, haben wir Sie bereits jetzt aufzufordern, bis zum oben genannten Zeitpunkt sämtliche betroffenen Schriftwerke aus dem Repertoire unserer Mandantschaft von der von Ihnen betriebenen Internetseite zu entfernen und jeden weiteren Zugriff Dritter auf diese zu unterbinden.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, müssten wir unserer Mandantschaft daraufhin empfehlen, ihre Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber – mit entsprechender Kostenfolge zu Ihren Lasten – außergerichtlich geltend zu machen.
Wir weisen darauf hin, dass dieses Schreiben für Sie mit keinen Kosten verbunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
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