|
|
carookee Support-Forum
Fragen, Antworten & Diskussionen rund um carookee
Infos zum System-Status unter system.carookee.com
Bitte registrieren Sie sich in diesem Forum, bevor Sie einen Betrag verfassen.
|
|
|
Autor |
Beitrag |
Woki
Beiträge: 427
|
Erstellt: 12.07.07, 01:05 Betreff: Re: Rechtliche Probleme für Forenbetreiber |
|
|
Ja Hallooooooo erst mal...
So - erst mal habe ich jetzt den obigen Link klickbar gemacht. So für alle Fälle.
Du meinst das Urteil vom 27.03.2007? (Nee - anscheinend nicht) Klick
Der Link von dir ist nämlich gar nicht zu gebrauchen. Friemelt man sich das manuell zusammen, kommt als Fehlermeldung, dass Urteil ist noch oder nicht mehr veröffentlicht. Egal - das was ich mir jetzt rausgesucht habe, liest sich auf jeden Fall recht interessant. Und stößt außerdem zumindest bei mir auf Unverständnis.
Zitat:
Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sieht und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym ("Nickname") in das Forum eingestellt worden waren. |
Ich hätte in diesem Fall den Forenbetreiber aufgefordert, den Beitrag zu löschen und hätte den Verfasser angezeigt.
Für sein Tun und Handeln ist man nunmal selbst verantwortlich, auch im Internet. Und das wäre in dem Fall der Autor des Postings und nicht der Forenbetreiber.
Zitat:
Neue Forenmitglieder lesen nicht immer die Regeln durch (die wir dann aufstellen werden) und schreiben z. B. den Klarnamen des Exehepartners rein. |
Die Regeln hätte ich schon längst aufgestellt. Eigentlich sogar mit als erstes. Wenn korrigieren nicht geht, müsst ihr im Zweifel doch löschen. Dann ist halt neu schreiben angesagt, dann lernen es die Leute vielleicht.
Aber natürlich - und ich denke da sind wir uns einig - ist dieser Zustand auch unhaltbar. Es wäre dann wirklich die Frage, bzw. vielleicht einen Versuch wert, die Haftung weiter zu reichen an Carookee. Vielleicht wäre in dem Zusammenhang auch eine schriftliche Aufforderung zur Fehlerbehebung (per Einschreiben) sinnvoll. Allerdings wage ich gleichzeitig auch wieder zu bezweifeln, dass dann die Haftung des Forenbetreibers nichtig wäre. Löschen statt korrigieren funktioniert ja anscheinend.
Zitat:
Im Übrigen scheint es, ähnlich wie bei Ebay, um sich zu greifen, dass spezielle Anwälte sich für ihr Abmahngeschäft nicht nur Ebay widmen, sondern sich auch in Richtung Foren bewegen. |
Ich musste schon grinsen, als du geschrieben hast, ihr hättet mehrere Rechtsanwälte im Forum. Vielleicht habt ihr ja einfach zu viele Rechtsanwälte. *sfg*
So - Schnauze voll - file1.carookee.com hängt mal wieder dermaßen... Abgeschickt und ins Bettchen gelegt jetzt.
|
|
nach oben |
|
|
|
|